Unsere Kernkompetenzen sind Logistik- und Managementberatung
 
Transport und Logistik,Verkehr und Infrasruktur sowie
 
Schifffahrt und Häfen
 
 
 
 

 Managementerfahrung

Unsere Berater  haben langjährige Managementerfahrung in den Bereichen Transport und Logistik, Infrastruktur und Green Logistics. Ziele unserer Beratung sind die Erhaltung und die Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Unternehmen sowie die Entwicklung der Infrastruktur zur Sicherung der Mobilität unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit.

 

           

Ergebnisse

Die Ergebnisse unserer Analysen sind Entscheidungsgrundlagen für Investitionen, Geschäftsfeldentwicklung, Erschließung neuer Märkte und Prozessoptimierung.  Grundlagen hierfür sind Transparenz über Geschäftsprozesse und Marktpotenziale, die wir gemeinsam mit unseren Kunden erarbeiten.


 

2 Mehrweg und Kreislauf 202409  Effizienzsteigerung und Sanierung 

 

 

Fokus unserer Aktivitäten

Im Fokus unserer Aktivitäten stehen die Verkehrsträger Schiene, Straße, Binnenschiff sowie intermodale Verkehre und die Maritime Wirtschaft mit Seeverkehr und  Häfen.  Bei der Entwicklung von Logisitk- und Verkehrskonzepten berücksichtigen wir alle relevanten Verkehrsträger entsprechend ihrer systembedingten Stärken.

Unsere Geschäftspartner

Unsere Geschäftspartner sind Transport- und Logistikunternehmen, Industrie und Handel, Banken und Investmenthäuser sowie öffentliche Institutionen.

MWP begleitet Sie auf dem Weg von der Idee bis zur Realisierung und steht für umfassende innovative Lösungen zum Nutzen des Kunden.

 
 
 

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

oder kurz: AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305 - 310) (früher: AGB-Gesetz) legen Grenzen für die Geschäftsbeziehungen fest. MWP möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die AGB den rechtlichen Rahmen für den Ausnahmefall festlegen, und sich nicht auf die üblichen Vertragsverhältnisse beziehen. MWP ist stolz darauf, bisher in keinem Fall auf die AGB in einem Rechtsstreit bestehen zu müssen. MWP ist an einer offenen und kooperativen Zusammenarbeit interessiert; dies beinhaltet aber eben auch Regeln für den Eventualfall. Hierzu sind die nachfolgenden AGB abgedruckt, die Sie auch jederzeit von MWP als Ausdruck, elektronische Datei, als Aushang im Büro oder aber als Anhang zum Vertrag nachlesen können.

 

AGB der MWP GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Die folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen der MWP GmbH, Große Elbstraße 38, 22767 Hamburg (im folgenden "MWP" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

1. Umfang und Ausführung des Auftrags 

Für den Umfang der von MWP zu erbringenden Leistungen ist der zwischen MWP und dem Auftraggeber erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. MWP wird die vom Auftraggeber genannten und relevanten Auskünfte und Unterlagen als richtig zugrunde legen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von MWP ausdrücklich schriftlich anerkannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen; somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht explizit darauf hingewiesen wird.

 

2. Geheimhaltung / Datenschutz 

Die MWP GmbH verpflichtet sich selbst, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber MWP schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang für die Mitarbeiter von MWP sowie dessen freie Mitarbeiter und durch MWP eingesetzte Dritte. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen von MWP erforderlich ist. MWP ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. MWP darf Berichte, Dokumente, Gutachten, Zeichnungen und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse der Geschäftstätigkeit an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers weiterreichen.

 

3. Haftung 

MWP haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) maximal bis zur Höhe des Auftragsvolumens. Für Vermögensschäden des Kunden aus der Beratungstätigkeit wird keine Haftung übernommen.

Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Beendigung des Vertrages gegen MWP schriftlich geltend gemacht wird, verfällt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von MWP zurückzuführen ist. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Rahmen von Vertragsverhandlungen durch MWP oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung, soweit nicht bereits zuvor zulässig ausgeschlossen, auf unmittelbare Schäden begrenzt. Für Folgeschäden, mittelbare und untypische Folgeschäden, haftet MWP nicht.

 

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er MWP alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass MWP eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass MWP auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und MWP von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von MWP bekannt werden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und ggf. die Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von MWP über die relevanten Details des Auftrages informiert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von MWP zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Ausführung des Auftrags beeinträchtigen könnte. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von MWP nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten oder an die Öffentlichkeit über die Medien ergibt.

 

5. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach § 4 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von MWP angebotenen Leistung in Verzug, so ist MWP berechtigt, eine angemessene Frist zur Abhilfe mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf MWP den Vertrag fristlos kündigen (vgl. § 7 Abs. 2). Unberührt bleibt der Anspruch von MWP auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn MWP vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

6. Bemessung der Vergütung

Die Vergütung bemisst sich nach dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Entgelt. Auf Basis eines MWP-Angebotes wird hierzu i.d.R. ein schriftlicher Vertrag geschlossen, in dem alle Details der Vergütung im Rahmen eines Zahlungsplanes vereinbart werden. MWP kann dabei einen angemessenen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann MWP nach vorheriger Ankündigung die weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. MWP ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt zu geben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. Für Tätigkeiten, die sich aus der Vereinbarung nicht ergeben sollten bzw. nicht eindeutig hervorgehen, gilt im Zweifelsfall die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB).

 

7. Beendigung des Vertrags 

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner fristlos aus wichtigem Grund nach Maßgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung. Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber MWP die bei ihr zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Mittel einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Unterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die Unterlagen bei MWP abzuholen. Werden die Unterlagen nicht binnen von 6 Monaten abgeholt, ist MWP berechtigt, diese Unterlagen zu vernichten.

 

8. Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags 

Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch von MWP nach dem prozentualen Verhältnis zum Gesamtauftrag. Im Zweifel gilt die Vergütung gemäß § 6.

 

9. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergeb-nissen und Unterlagen

MWP hat die Unterlagen auf die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn MWP den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen eines Monats, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat MWP dem Auftraggeber die Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. MWP kann von Unterlagen, die an den Auftraggeber zurückgegeben werden, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. MWP kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten solange verweigern, bis die Vergütung gemäß §6 einvernehmlich geklärt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückhaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

 

10. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, ihre Rechtswirksamkeit später verlieren oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe des von den Parteien wirtschaftlich gewollten. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

  

12. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabredungen sind unwirksam.

 

13. Stand der AGB 

Diese AGB sind vom Stand 01.05.2009 und mit diesem Datum gültig.

Walter Hammann

Diplom Holzwirt 

Schwerpunkte:

  • M&A / Erneuerbare Energien
  • Mergers & Akquisitions
  • Projektentwicklung, Projektmangement

Tätigkeitsschwerpunkte und Erfahrungen

Mergers & Aquisitions
-      Steuerung komplexer M&A Prozesse für mittelständische Unternehmen
       (einschl. Identifikation von Übernahmezielen)
-      Commercial  Market Due Diligence  für Banken und Private Equity Häuser
-      Vendor Due Diligence für Finanzinstitute
-      Investorensuche für Banken

Projektentwicklung & Projektmanagement
-      Projektentwicklung für Investitionsvorhaben im Energie- und Entsorgungssektor
-      Kaufmännisches Projektmanagement für mittlere und große Investitionsvorhaben
       ( insbesondere Infrastrukturprojekte, Energie- und Entsorgungssektor)
-      Projektsteuerung
-      Bauherrenvertretung 

Weitere berufliche Erfahrungen: 
-      Beschaffungs- und Vertriebslogistik (insbesondere Energierohstoffe)
-      Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen
-      Einkauf und Vertrieb
-      Qualitätsmanagement 

Sektorale Erfahrungen
-      Erneuerbare Energien (Biodiesel, Biogas, Biomasseheizkraftwerke, Ersatzbrennstoffe)
-      Entsorgungswirtschaft
-      Holzindustrie

Auslandserfahrung:
-      Mittel- und Osteuropa,
-      Rußland
-      Südostasien,
-      China,
-      Ost- und Westafrika 


Berufliche Herausforderungen

1982-1989                    ATLANTA Hamburg
                                     Projektleiter und Prokurist 
                                        Machbarkeitsstudien und Markstudien im für die  Holzindustrie
                                        (vornehmlich     Afrika und Südostasien) 

 1989 – 1999                GOPA – Gesellschaft für Organisation, Planung und Ausbildung,
                                        Bad Homburg (sowie Beteiligungsunternehmen)
                                        Abteilungs- und Bereichsleiter sowie Geschäftsführer einer
                                        Tochtergesellschaft 
 
                                         Leitungsfunktion sowie Projektmanagement für Großprojekte in
                                         Südostasien und Mittel- und Osteuropa  

1999 – 2005                  BC Berlin-Consult GmbH
                                      Alleingeschäftsführer                                             
                                         Beratungsgesellschaft in den Sektoren Infrastruktur, Ver- und Entsorgung
                                         sowie erneuerbare Energien, Projektmanagement für Großprojekte
                                         (Deponie Teheran, div. Entsorgungsanlagen für die Stadt Moskau,
                                         EBS-Kraftwerk in Ostdeutschland) 

Seit 2005                        selbständiger Unternehmensberater
                                         (September 2006 bis Februar 2009 Interimsgeschäftsfürer der VITAL

                                         Fettrecycling GmbH (Unternehmensentwicklung / M &A)


Kontakt
Walter Hammann
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zum Dahmeufer 20

12557 Berlin
Mobil: +49 (0) 170 73 62 62 0
Tel. +49 (0) 30 9168 7566
Fax. +49 (0) 30 9168 7708  

Klaus G. Becker

Diplom Volkswirt

Schwerpunkte:

  • Schienen- und Transportlogistik
  • Öffentliche Förderungsprogramme für den Schienengüterverkehr
  • Einsatz von Telematik im Schienengüterverkehr

Unternehmensberatung für Schienenlogistik

Mit folgenden Themenschwerpunkten:

  • Reaktivierung/Ausbau von privaten AGL mit der Erstellung von Förderanträgen beim EBA
  • Transportverlagerungsmöglichkeiten von der Straße auf die Schiene (Hindernisanalyse usw.)
  • Einsatz von Telematik für Bahnwagen und Containern zur Optimierung von Transportabläufen und der Nutzung von Flotten
  • Auswahl von Dienstleistern (EVU, Speditionen, Vermieter, Werkstätten etc.) 
  • Erhöhung der Markttransparenz
  • Entwicklung von Online-Frachtenbörsen für  Schienengütertransporte und Kombinierte Verkehre

 

Beruflicher Werdegang

1979 -1998

Hoechst AG in Frankfurt

    - Einkauf logistischer Dienstleistungen für alle Verkehrsträger

    - Leiter des Schienengüterverkehrs

    - Leiter Distribution Osteuropa

    - Verbandsarbeit für den Hoechst-Konzern

   

1998 - 2004

Hoechst Procurement International (hpi)

    - Leistungseinkauf Schiene

   
2004 -2009

Log-o-Rail Gesellschaft für Schienenlogistik

    - Key Accounting

    - Aufbau eines Netzwerkes mit privaten EVU im Schienen-Wagenladungsverkehrs

   

2010 -2012

Transpetrol GmbH Internationale Eisenbahnspedition

    - Key Accounting

   

seit 2012

Kooperationspartner der MWP GmbH

    - Unternehmensberatung

 

 

Weitere Aktivitäten: 

 

2000 – 2009

Leiter der Bahntransportgruppe beim Verband der Chemischen Industrie (VCI)

 

 

Ausbildung:

Studium an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz :Volkswirtschaftslehre und Verkehrspolitik / Verkehrsbetriebslehre

  

Dipl.- Volkswirt Klaus G. Becker
Unternehmensberatung für Schienenlogistik
Nordenstädter Str. 24
65719 Hofheim-Wallau
Tel.: +49 (0) 6122/14589
Fax: +49 (0) 61225368640
Mobil: +49 (0) 15161105623
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